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    Reform des Insolvenzrechts soll Gläubiger- und Arbeitnehmerrechte stärken

    MAINZ/FRANKFURT AM MAIN, 17. Februar 2017. Der Bundestag hat am Donnerstagabend Änderungen des Insolvenzanfechtungsrechts verabschiedet. Ziel der Reform war es, die in den vergangenen Jahren durch die Rechtsprechung stetig ausgeweiteten Anfechtungstatbestände zu korrigieren und das Insolvenzrecht als Instrument zur Sanierung zu stärken.

    „Endlich hat die Diskussion über die Veränderung der Anfechtungsregeln ein vorläufiges Ende gefunden. Mit den nun verabschiedeten Regelungen hat der Gesetzgeber ein aus meiner Sicht insgesamt ausgewogenes Ergebnis erzielt“, bilanziert Dr. Robert Schiebe. „Die Vorsatzanfechtung wurde gestrafft, richtigerweise ist die Anfechtung im Dreimonatszeitraum aus Gleichbehandlungsgründen unangetastet geblieben.“ Dennoch bringen die Änderungen auch neue Unsicherheiten mit sich, meint der Gründer der auf Sanierung und Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Schiebe und Collegen: „Das Insolvenzrecht wird um eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe ergänzt. Diese müssen erst noch durch die Rechtsprechung präzisiert werden.“

    Die Kernpunkte der Reform:

    Mehr Planungssicherheit für Unternehmen und deren Lieferanten
    Insolvente Unternehmen und deren Lieferanten sollen mehr Planungssicherheit erhalten. Dies möchte der Gesetzgeber unter anderem dadurch gewährleisten, dass der Insolvenzverwalter Leistungen von Lieferanten nicht allein aus dem Grund anfechten kann, dass diese mit dem später insolvent gewordenen Unternehmen Ratenzahlungen vereinbart hatten.

    Schutz von Arbeitnehmern
    Auch Lohnzahlungen an Arbeitnehmer können künftig nicht mehr angefochten werden, wenn der Lohn innerhalb von drei Monaten gezahlt worden ist, nachdem die Arbeitsleistung erbracht wurde.

    Stärkung der Gläubigergleichbehandlung
    Ein Privileg für Rechtshandlungen im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungsverfahren ist in der nun verabschiedeten Fassung wieder gestrichen worden. Ursprünglich hatte der Regierungsentwurf vorgesehen, entsprechende Rechtshandlungen grundsätzlich von der Anfechtung auszuschließen. Von dieser Regelung hätten in erster Linie hoheitliche Rechtsträger profitiert, die anders als private Gläubiger ohne ein vorangegangenes gerichtliches Erkenntnisverfahren Vollstreckungstitel erwirken können.

    Über Schiebe und Collegen
    Schiebe und Collegen ist spezialisiert auf die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen, sowie die Beratung in insolvenz- und wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren. Zudem zählt die Kanzlei zu den am häufigsten in Unternehmensinsolvenzen bestellten Kanzleien in Deutschland. Mit regionalem Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin arbeiten derzeit 17 Juristen und insgesamt mehr als 50 Mitarbeiter an den Standorten Mainz, Frankfurt am Main, Darmstadt, Mannheim, Heilbronn, Koblenz, Saarbrücken, Düsseldorf, Krefeld, Aachen, Euskirchen und Berlin zusammen.

    Kontakt:

    Dr. Sarah Nitsche
    PR & Marketing Manager
    Schiebe und Collegen
    Kaiserstraße 11
    60311 Frankfurt am Main
    Telefon 069 219315-0
    E-Mail: s.nitsche@schiebe.de

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