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    Pilotprojekt des Insolvenzgerichtes Aachen

    Praxis des Insolvenzrechts: Pilotprojekt des Insolvenzgerichtes Aachen

    ForStaB – Fortgeschriebener Standardisierter (Zwischen-) Bericht

    Im Jahr 2011 beschloss die Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes Aachen unter Federführung der Koordinatorin der Insolvenzabteilung, Frau Richterin am Amtsgericht Langer, die Einführung eines einheitlichen Gutachten- und Berichtsstandards. Ziel ist die detaillierte Darstellung des Bearbeitungs- und Verwertungsstandes während der Dauer des Insolvenzverfahrens.

    In enger Zusammenarbeit mit interessierten Insolvenzverwaltern wurde über einen Zeitraum von fünf Jahren eine Darstellung nebst Vorgaben des Gerichtes bezüglich des Handlings bestimmter Verfahrenssituationen entwickelt, die diese Zielvorgaben erreicht.

    Ausgangspunkt des ForStaB ist die vorläufige Vermögensübersicht nach § 153 InsO, die im regelmäßig beauftragten Sachverständigengutachten als Excel-Tabelle enthalten ist. Die Gliederung und Bezeichnung der Posten der Aktivseite dieser Vermögensübersicht richtet sich nach den bilanzrechtlichen Vorschriften der §§ 265 ff HGB. Die Vermögenswerte sind den Bilanzpositionen des § 266 HGB zuzuordnen, ergänzt um insolvenzspezifische Ansprüche, wie etwa Anfechtungsansprüche, Sondermassen nach §§ 92, 93 InsO, § 171 II HGB etc. Im Rahmen der Berichterstattung sind in halbjährlichen Berichten alle Bewegungen bei den Aktiva in dem ForStaB darzustellen sowie Änderungen der Werte im Vergleich zum Status bei Insolvenzeröffnung durch Wertberichtigungen auszuweisen. Gleiches gilt für die Darstellung der Drittrechte, wobei hier auch aufzuzeigen ist, welche im zurückliegenden Berichtszeitraum befriedigt wurden und welche noch abzugelten sind. Die für die einzelnen Vermögensgegenstände jeweils erzielten Verwertungserlöse und noch zu erwartenden Verwertungserlöse werden ebenfalls ausgewiesen. In der letzten Spalte des ForStaB sind schließlich die Berichtsdaten benannt, bei denen sich die Veränderungen ergaben. Die Differenz zwischen den ggf. korrigierten Werten bei Insolvenzeröffnung und den abgegoltenen und noch abzugeltenden Drittrechten ergibt den bisher erzielten bzw. noch zu erzielenden Verwertungserlös. Der Vergleich mit den erzielten Einnahmen und den befriedigten Drittrechten ab Insolvenzeröffnung aus der jedem Bericht beizufügenden Summen- und Saldenliste mit den Werten aus dem ForStaB schließlich zeigt, ob alle Zahlungsvorgänge im ForStaB erfasst sind, so dass zum einen das Gericht seiner Aufsichtspflicht mit einem Blick nachkommen kann, ohne einzelne Werte überprüfen zu müssen, zum anderen Gläubiger sofort den Verwertungsstand und damit auch erkennen können, welche Massebestandteile noch verwertet werden müssen.

    Die Erfüllung dieser Anforderungen führt beim Insolvenzverwalter zunächst zu einem erheblichen Mehraufwand, da halbjährlich die Vermögensübersicht zu aktualisieren ist, was bei mehreren hundert oder gar tausend Einzelpositionen, die auf den Cent darzustellen sind, bei einem simplen Zahlendreher oder vertippen auch im Cent-Bereich zur Überprüfung des Wertes jeder einzelnen Position führt. Der Vorteil allerdings liegt darin, dass kein einzelner Wert vergessen oder übersehen werden kann und somit auch der Verwalter jederzeit weiß, was im Verfahren noch zu tun ist. Letztlich gestaltet sich auch die Abfassung des Schlussberichtes deutlich einfacher, da die Ausführungen in den vorhergehenden Berichten übernommen werden können. Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen befürwortet diese Pionierarbeit des Insolvenzgerichts Aachen. Das Insolvenzgericht Paderborn hat den ForStaB mittlerweile ebenfalls eingeführt, bei den Gerichten Köln und Wuppertal läuft die Pilotphase.

    André Seckler
    Rechtsanwalt

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