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    Neufassung der EuInsVO ist in Kraft

    Aktuelles aus der Gesetzgebung

    Die Neufassung der Europäischen Verordnung über Insolvenzverfahren (EuInsVO) ist am 26.06.2017 in Kraft getreten. Sie gilt für alle grenzüberschreitenden Verfahren, die ab diesen Zeitpunkt eröffnet werden.

    Vorinsolvenzliche Verfahren

    Wie schon bisher verzichtet die EuInsVO auf eine Regelung materieller Aspekte und beschränkt sich auf verfahrensrechtliche Fragen. In diesem Zusammenhang hat der europäische Gesetzgeber den Anwendungsbereich der EuInsVO im Rahmen der Reform allerdings deutlich erweitert: So finden die europäischen Vorgaben nun auch Anwendung auf vorinsolvenzliche Verfahren – und zwar auch auf solche, in denen die Bestellung eine Insolvenzverwalters nicht zwingend ist. Voraussetzung für die Anwendung in vorinsolvenzlichen Fällen ist allerdings die Öffentlichkeit des Verfahrens, sodass in einzelnen Staaten vorgesehene vertrauliche Verfahren nicht vom Anwendungsbereich umfasst werden.

    Konzerninsolvenzen

    Eine weitere entscheidende Neuerung betrifft die Insolvenz von Konzernen bzw. Unternehmensgruppen. Die EuInsVO macht nun Vorgaben für die Zusammenarbeit und die Koordination der einzelnen Insolvenzverfahren. Die Vorschriften entsprechen weitgehend den aktuellen Änderungen im deutschen Konzerninsolvenzrecht, die der Bundestag am 09.03.2017 verabschiedet hat und die im April 2018 in Kraft treten werden.

    „Forum Shopping“

    Ein wichtiges Ziel der Reform war zudem, das so genannte „Forum Shopping“ – die gezielte Verlagerung des Unternehmenssitzes in einen anderen EU-Staat mit im Einzelfall günstigeren rechtlichen Rahmenbedingungen – zu erschweren. Verlegt ein Unternehmen seinen für den Gerichtsstand grundsätzlich entscheidenden Sitz (Centre of Main Interest, „COMI“) in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag in ein anderes Land, gilt weiterhin der frühere Unternehmenssitz als ausschlaggebend.

    Der deutsche Gesetzgeber hat auf die neuen Vorgaben aus Brüssel bereits im Vorfeld reagiert und ein Gesetz zur Einpassung der Änderungen in das deutsche Recht verabschiedet. Dieses ist zeitgleich mit der EuInsVO am 26.06.2017 in Kraft getreten.

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