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    Gesellschafterrechte in der Krise

    Sowohl Gesellschafter von Personengesellschaften als auch von Kapitalgesellschaften stehen bei einer Insolvenz ihres Unternehmens vor einer Reihe drängender Fragen: Was passiert mit Gesellschafterdarlehen, besteht die Gefahr einer persönlichen Haftung, welches Schicksal erfahren Anteils- und Mitgliedschaftsrechte?

    Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss dabei keineswegs zwingend zur Beendigung des Unternehmens führen. Um die Gesellschafter und ihre Rechtsposition umfassend zu sichern, ist ein Schutzschirmverfahren oder ein Planverfahren oft das Mittel der Wahl.

    Im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens kann die grundsätzliche Trennung von Gesellschaftrecht und Insolvenzrecht aufgelöst werden, sofern für die Sanierung eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung sinnvoll ist.

    Bereits im Vorfeld beraten wir Sie daher eingehend über den Verlauf und die Chancen eines Insolvenzplanverfahrens, um sicherzustellen, dass die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft Ihres Unternehmens richtig gestellt werden und die Gesellschaft nach einer Bestätigung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht fortgesetzt werden kann.

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