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    EU: Neues Restrukturierungsverfahren beschlossen

    Der Rat der Europäischen Kommission hat bekannt gegeben, dass sich die Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten am 19. Dezember 2018 auf einen gemeinsamen Inhalt der Richtlinie zu Restrukturierungsverfahren verständigt haben. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie vom 22. November 2016 (COM (2016) 723 Final) hat zum Ziel, gemeinsame EU-Standards für Insolvenzverfahren und mehr Rechtssicherheit für Investoren und EU-weit tätige Unternehmen zu schaffen. So sollen Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, früher umstrukturiert werden können, um Insolvenzen und Entlassungen soweit wie möglich zu vermeiden.

    Nach den geplanten EU-Regeln sollen die Verfahren effizienter gemacht werden und redlichen Unternehmern eine zweite Chance ermöglichen. Insbesondere auf deutsche Initiative konnte in den ratsinternen Verhandlungen durchgesetzt werden, dass trotz des Umsetzungsdrucks nationale Gestaltungsspielräume für die Fortentwicklung des hiesigen Rechts soweit wie möglich beibehalten werden können. Die Richtlinie sieht somit entsprechende Öffnungsklauseln vor und schließt im Ergebnis der sog. Trilog-Gespräche Eingriffe in Arbeitnehmerrechte aus. Ähnlich dem deutschen Insolvenzplanverfahren soll es künftig auch möglich sein, in einem Restrukturierungsplan widersprechende Gläubiger zu überstimmen.

    Formal muss die Richtlinie noch vom EU-Parlament und Rat angenommen werden. Erst nach deren Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt ergibt sich dann eine Umsetzungspflicht für die Mitgliedstaaten, die im Falle des vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens bis zu 3 Jahre betragen kann.

    Mirko Lehnert
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Insolvenzrecht

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