skip to Main Content

Standorte +

Aachen 0241 46303850

Aschaffenburg 06021 42295400

Bad Kreuznach 0671 202789020

Berlin 030 577049440

Darmstadt 06151 396820

Dresden 0351 26441790

Düsseldorf 0211 749515240

Euskirchen 02251 5061180

Frankfurt 069 2193150

Heilbronn 07131 2033540

Idar-Oberstein 06784 90889930

Kassel 0561 473953100

Koblenz 0261 450999920

Krefeld 02151 74760840

Leipzig 0341 97855790

Mainz 06131 619230

Mannheim 0621 30983980

Saarbrücken 0681 5881670

Trier 0651 49367690

Zu unseren Standorten

Kontakt

*Pflichtfelder

    Oder schicken Sie uns eine detaillierte E-Mail.

    Das Insolvenz-Paradoxon

    Das Insolvenz-Paradoxon

    Befürchtete Pleitewelle bleibt trotz erheblichen Drucks auf Unternehmen aus

     

    Die Covid-19 Pandemie hat Spuren in den Unternehmen hinterlassen, die bis heute zu sehen sind und ihren Ausdruck in den Bilanzen finden. Zu den unmittelbar betroffenen Branchen zählen der Einzelhandel, die Veranstaltungsbranche, das Gastgewerbe oder der Reisesektor. Paradox erscheint, dass die Zahl der Firmeninsolvenzen dennoch nicht ansteigt.

    Unerklärlich ist dies aber nur auf den ersten Blick, denn: Die staatlichen Hilfen wurden immer wieder verlängert und erweitert, das Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bezogen werden. Diese Maßnahmen verschaffen den Unternehmen in erster Linie Liquidität, mit Hilfe derer sie den Geschäftsbetrieb fortsetzen können. Eine Zahlungsunfähigkeit scheint dadurch abgewendet – das Insolvenzverfahren obsolet. Diese Umstände führten dazu, dass nicht nur bis heute keine Insolvenzwelle zu beobachten ist, sondern zudem die Anzahl der Firmeninsolvenzen zwischenzeitlich auch noch rückläufig war. „Wir erwarten auch in den kommenden Monaten keine Insolvenzwelle“, sagt Christiane von Berg, Volkswirtin beim Kreditversicherer Coface gegenüber der tagesschau.

    Die jetzige Situation birgt aber auch Gefahren:

    Man kann nicht auf der Corona-Welle am Insolvenzgericht vorbeisurfen

    Während der Pandemie hat der Gesetzgeber zunächst die Antragspflicht ausgesetzt, sofern die Insolvenzreife eine Folge der Schutzmaßnahmen gegen die pandemische Ausbreitung von SARS-CoV-2 war. Dies traf nicht auf die Unternehmen zu, die bereits zum 31.12.2019 überschuldet oder zahlungsunfähig waren oder deren Schieflage nicht auf der Pandemie beruhte. Schrittweise wurde die Antragspflicht ab dem 01.10.2020 wiedereingeführt, beschränkt auf die Zahlungsunfähigkeit. Für die Überschuldung wurde die Aussetzung verlängert zum 31.12.2020. Zuletzt galt vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 eine Aussetzung sowohl für Zahlungsunfähigkeit als auch Überschuldung bezogen auf die Unternehmen, die Überbrückungshilfe beantragt hatten und auch tatsächlich anspruchsberechtigt waren, jedoch auf die Auszahlung warteten. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht war ein wichtiges Instrument, Insolvenzen während der Corona-Krise zu vermeiden.

    Seit dem 01.05.2021 gibt es nun keine Ausnahmen mehr. Die Antragspflicht gilt uneingeschränkt, also auch für die Unternehmen, die mit Aussicht auf Erfolg Hilfen beantragt haben, deren Auszahlung aber noch nicht erfolgt ist. Ganz häufig gehen Unternehmer aber immer noch davon aus, dass die Antragspflicht, die insbesondere für den Geschäftsführer der GmbH gilt, ausgesetzt ist. Es sind gerade die kleinen und mittleren Unternehmen, die eine Insolvenzreife ohnehin oftmals nicht wahrhaben wollen und sich an das Prinzip Hoffnung klammern, ohne die Abwärtsspirale, in der sie sich befinden, wahrzunehmen. Was droht einem Geschäftsführer in diesem Fall? Sowohl ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung gem. § 15b Abs. 4 InsO als auch die persönliche zivilrechtliche Haftung für verbotswidrige Zahlungen.

     

    Zombieunternehmen vs. Marktbereinigung

    So sehr Teile der Wirtschaft von der Aussetzung der Antragspflicht profitiert haben, so zeigt sich nun aber auch, dass bei der Gewährung von Hilfen nicht unterschieden wurde zwischen Betrieben, die über ein tragfähiges Geschäftskonzept verfügten und im Kern gesund waren und sog. Zombieunternehmen. Die Bezeichnung „Zombie“-Unternehmen kommt daher, dass das Unternehmen ähnlich einem Zombie eigentlich schon „tot“ (insolvent) ist, jedoch durch immer neue Kredite mit niedrigen Zinsen künstlich am Leben gehalten wird.

    Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform warnt vor solchen unrentablen und überschuldeten Unternehmen, die nur aufgrund der Corona-Krise künstlich am Leben gehalten werden.

    „Diese Zombies sind in mehrfacher Sicht problematisch“, sagt der Leiter der Creditreform-Wirtschaftsforschung, Patrik-Ludwig Hantzsch, dem Handelsblatt. Je länger sie am Markt agieren könnten, desto höher seien die möglichen Verluste, die sie bei anderen Marktteilnehmern verursachten. Sie versperrten anderen leistungsfähigen Unternehmen den Weg, verhinderten Start Ups in der Branche, Kapital und Fachmitarbeiter wurden in nicht überlebensfähigen Strukturen gebunden.

    Die massiven staatlichen Hilfsmaßnahmen hätten „den Nährboden für die Zombiefizierung der Wirtschaft gedüngt“, sagt Hantzsch gegenüber dem Handelsblatt weiter. Das Prinzip „Hilfen aus der Gießkanne“ sei vielfach auch unrentablen, ertragslosen Unternehmen zugutegekommen, gesunde Unternehmen hätten sich teilweise stark verschuldet, die Bilanzqualität habe gelitten. „Das macht die Betriebe weniger widerstandsfähig für kommende Krisen und führt zu einer größeren Abhängigkeit von Fremdkapital.“

     

    Was bleibt nach Corona?

    Die Pandemie hat unsere Verhaltensweisen nachhaltig verändert. Geschäftsmodelle, die vor der Pandemie erfolgreich waren, funktionieren möglicherweise dauerhaft nicht mehr. Die Veränderungen sind besonders im Einzelhandel, der Reisebranche aber auch allgemein in der Arbeitswelt zu beobachten. Der Umgang mit Homeoffice hat sich grundlegend verändert.

    Eine Krise verheisst die Chance auf Neues. Ein Investitionsschub kann durch eine Rezession vorangetrieben werden. Neugründungen und neue Geschäftsmodelle sind gefragt und werden als förderfähig eingestuft. Es werden aber solche Unternehmen Probleme bekommen, die sich auf die Veränderungen nicht einstellen. Diese könnten dann, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr trägt und die staatlichen Hilfen auslaufen, insolvenzgefährdet sein. Dann käme es zu einer verzögerten Marktbereinigung in den nächsten Jahren.

     

    Annemarie Dhonau
    Rechtsanwältin

    Back To Top