Das BMJV hat in der gestrigen Pressemitteilung bekanntgegeben, dass eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vorbereitet wird, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
Geplant ist eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020.

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https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html?fbclid=IwAR14yoV9v_SPOxOPstzWeaLyjlQbutu-JsPqcxLIIZgtEKrJ4nT9PAf0Z3w