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    Kryptowährung für Einsteiger

    Rechtsanwältin Cornelia Wiesmeier erklärt im Interview den Zweck, die Funktion von Kryptowährungen und geht darauf ein, wie diese Zahlungsform in der Praxis sichergestellt sowie zurückgeführt werden kann.

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    Bitcoin – Währung oder Wagnis?

    Die rechtliche Einordnung des Bitcoinhandels ist bislang alles andere als eindeutig. Umso stärker dürfte der Impuls sein, der nun von einem aktuellen Urteil des Berliner Kammergerichts ausgeht.

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    Zur Vorsatzanfechtung von Zahlungen aufgrund eines Sanierungskonzeptes

    Den von der Zahlungsunfähigkeit unterrichteten Gläubiger trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, Zahlungen aufgrund eines schlüssigen Sanierungskonzeptes erlangt zu haben.

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    Der Bericht des Insolvenzverwalters zur Darlegung der Insolvenzgründe

    Das LG Bielefeld hat im Urteil v. 29. August 2017, Az. 8 O 409/16, Stellung genommen zu den Anforderungen an die Darlegung der Überschuldung gem. § 19 InsO und der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO. Das OLG Hamm hat die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung mit Beschluss vom 25. Juni 2018 zurückgewiesen.

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    Vorsatzanfechtung der Verrechnung von Beitragsforderungen einer Sozialkasse mit Erstattungsansprüchen des Arbeitgebers

    Nach § 7 Nr. 3 VTV hat der Arbeitgeber nur dann einen Erstattungsanspruch, wenn sein Beitragskonto zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs ausgeglichen ist. Solange diese Norm besteht, bleibt es dabei, dass Erstattungsansprüche nicht zur Masse gezogen werden können.

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    Eine Aufrechnungslage und ihre Anfechtbarkeit unterliegen grundsätzlich dem Insolvenzstatut

    Der BGH stellt klar, dass die insolvenzrechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen einer Aufrechnung sowie die Anfechtbarkeit einer Aufrechnungslage grundsätzlich Gegenstand des Insolvenzstatuts sind und gemäß § 335 InsO der lex fori concursus, dem Recht des Staates der Verfahrenseröffnung, unterfallen.

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    EuGH: Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG ist vereinbar mit EU-Recht

    Der Europäische Gerichtshof hat Ende Juni einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt. Dem zufolge wäre eine angebliche Beihilferegelung, die die Bundesrepublik Deutschland aufgrund von § 8c Abs. 1a KStG gewährt hat, mit dem Binnenmarkt unvereinbar.

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    D&O deckt die GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbHG nicht

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Grundsatzurteil zur D&O-Versicherung entschieden, dass der Versicherungsschutz nicht den Anspruch auf Ersatz insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen der Gesellschaft umfasst.

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    Kein allgemeiner Kündigungsschutz für angestellte Geschäftsführer

    Das Bundesarbeitsgericht verweigerte mit Urteil vom 21. September 2017 einem angestellten Fremdgeschäftsführer den Kündigungsschutz gem. § 1 KSchG ff. Aufgrund der Regelung des § 14 I Nr. 1 KSchG scheint dies zwar naheliegend, …

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    Paukenschlag des EuGHs zur Sanierungsklausel gem. § 8c Abs. 1a KStG

    Die Sanierungsklausel § 8c Abs. 1a KStG stellt keine verbotene Beihilfe dar.
    Mit Beschluss vom 26. Januar 2011 (Beschluss 2011/527/EU, C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10)) stufte die Kommission die sog. Sanierungsklausel als mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe ein. Seither war § 8c Abs. 1a KStG unanwendbar (http://data.europa.eu/eli/dec/2011/527/oj).

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